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• Das mobile Cocktailservice
Wenn Sie auf der Suche nach dem I-Tüpfelchen bei Ihrer Feier sind, ist das mobile FULLSERVICE COCKTAILPAKET genau das Richtige. Sie brauchen sich nur die Cocktails auszusuchen und einen passenden Platz für die Bar zur Verfügung stellen.
Und los gehts!!
Für private und Firmenveranstaltungen jeder Art, wie
- Messen, Präsentationen, Shoperöffnungen, Incentives
- Hochzeiten, Geburtagsfeiern, Bälle
- Weihnachtsfeiern, Firmenevents,...
inkl.
- trendiger Bar, Barequipment, Einkauf, Auf- und Abbauarbeiten
- Cocktails (individuelle Mindestabnahme)
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• Do-it-yourself-Bar
Sie veranstalten eine Feier und wollen in geselliger, entspannter Atmosphäre ein wenig Bewegung und Schwung in Ihre Party bringen?
Wir bieten Ihnen die Cocktailbar „zum Selbermachen“.
inkl.
- Barstock
- Barequipment
- ausgewählte Cocktailrezepte
- Gläser, Strohhalme, ...
- Einkauf, Auf- und Abbauarbeiten
- auf Wunsch: Barkeeper, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht
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• Lounges und Verkostungsveranstaltungen
Am Rande Ihres Festes kreieren wir einen Bereich der Entspannung und des Genusses.
Inkl.
- gemütlicher Loungemöbeln
- klassischem Barinventar
- bestens geschultem Barpersonal
- auf Wunsch: Zigarren, Wein- und Spirituosenverkostungen, ...
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• Firmen- und Privatschulungen
Sie wollen in die Kunst des Cocktail-Mixens eingeweiht werden? Egal ob in privatem Kreise oder als Firmen-Veranstaltung, gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Schulungsprogramm zusammen.
inkl.
- Abhaltung des Cocktailkurses durch professionellen Barkeeper
- selbständige Cocktailzubereitung mit anschließender Verkostung
- Kursunterlagen
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• Consulting
Sie suchen Verbesserungen in Ihrem Cocktailbereich, wollen Ihre Abläufe und Ihr Angebot optimieren? Mit unserer langjährigen Bar-Erfahrung und dem Streben nach Perfektion rücken wir Ihr Unternehmen Cocktail-technisch in ein noch besseres Licht.
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• Verleih-Service
Alles rund um die perfekt ausgestattete (Cocktail-)Bar.
Vom Tresen und div. Cocktailgläser (auch Mehrwegkunststoffbecher) bis zur Eisschaufel, über Stehtische, Mixer und Blender, …
Etwas fehlt um Ihren erfolgreichen Tag/Abend zu retten, kontaktieren Sie uns, wir helfen wo wir können!
BARty - Service
Leistungen
BARty - Service
Über
„Shaken or stirred?“
Was wäre James Bond ohne den Barkeeper seines Vertrauens? Ein gutes Barservice besticht durch unauffällige Präsenz, Menschenkenntnis und die richtigen Fragen zur richtigen Zeit.
Heinrich’s BARty-Service steht für
- traditionelle gehobene Barkultur
- professionelle und engagierte Barkeeper mit langjähriger Erfahrung
- die richtige Bar für jeden Anlass
- perfekte Betreuung von der Planung bis zum Abschluss
- auf Wunsch: Kreation Ihres persönlichen Cocktails
- Vermietung von Bars, Stehtischen etc.
BARty - Service
elegante Bar in Lederopitk
Eckdaten:
- elegantes Design
- Lederfront aus weißem Leder, mit individueller LED-Beleuchtung
- Arbeitsfläche und Lümmelbord aus hochwertigem Material gefertigt
- Fußreling aus Edelstahl
- Bar kann je nach Bedarf von 180cm bis 1080cm aufgebaut werden
- Transport im besonders robusten Flightcase auf Rädern
- ebenfalls sind verschieden dazu passende Rückwände möglich
Preis nach Anfrage
BARty - Service
Gallery
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AMAG Ranshofen
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Cocktailbar für 1300 Personen!!
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Gartenparty für ca. 35 Personen
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Geburtstagsfeier
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Weihnachtsfeier in Schladming
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Heiraten in Steyregg
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Barrückwand mit LED-Beleuchtung
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Stehtische mit Husse auch im Verleih
BARty - Service
Ikea
Cocktailbar bei Mitarbeiterveranstaltung und bei Midsommarfeier
(i.A. der ATEM-Eventagentur)
BARty - Service
Kontakt
Schreiben Sie BARty - Service eine Nachricht.
Wir werden sie so schnell wie möglich beantworten.
BARty - Service
Partner
BARty - Service
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BARty-Service – Cocktailcatering und Barverleih
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit Heinrich Mühlbacher, Inhaber der Firma „BARty-Service“; Au 26, 4101 Feldkirchen an der Donau, (im Folgenden kurz „BARty-Service“ als Vermieter oder Unternehmer). Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für Auseinandersetzungen wird das sachlich zuständige Gericht Linz vereinbart.
II. Vertragspartner
Der Vertragspartner muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Andernfalls ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Bei Warenabholung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden, auf dem das Geburtsdatum und die aktuelle Wohnanschrift (Sitz des Unternehmens) des Vertragspartners ersichtlich ist.
III. Dienstleistungen, Mietumfang und Mietdauer
Die Mietdauer und der Mietort, sowie der Umfang der Dienstleistungen ergeben sich aus dem schriftlichen Auftrag. Die Leistung beträgt, sofern nicht anders vereinbart wurde, mindestens einen Tag. Die Rückgabe der Mietobjekte soll grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart wurde, bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages erfolgen. Für den Fall, dass es nicht zu einer rechtzeitigen Rückstellung der Mietobjekte infolge Umstände kommt, die nicht in der Sphäre von BARty-Service liegen, liegt eine titellose Benützung vor. BARty-Service ist berechtigt, laut gesonderter Langzeitmiettabelle (siehe Anhang) den jeweiligen Mietpreis zu verrechnen. Alle durch die verspätete Rückgabe zusätzlich anfallenden Kosten (zB Kosten für eine Ersatzanlage eines anderen Kunden) hat ebenso der Vertragspartner zu tragen.
IV. Preise
Alle Mietpreise und Diensleistungsentgelte sind Tagesmietpreise und verstehen sich – falls nicht anders angegeben – netto.
V. Erstellung eines Konzepts
a. Die Erstellung eines Konzepts (Aufbereitung Projekt/Event) ist entgeltlich. Das für die Erstellung des Konzepts bezahlte Entgelt wird bei Auftragserteilung gutgeschrieben.
b. Sämtliche Angebots-/Konzeptunterlagen sind Eigentum von BARty-Service, urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung von BARty-Service weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
VI. Verwendung des Werk-/Mietgegenstandes
a. Die Gegenstände sind während der Vertragsdauer pfleglich zu behandeln. Eine Beschädigung oder übermäßige Abnützung ist zu vermeiden. An den Gegenständen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen worden. Sie sind in dem Zustand zurückzugeben, wie sie übernommen wurden, das heißt unbeschädigt und gereinigt. Bei Retournierung im ungereinigten Zustand wird eine Reinigungspauschale 30 % des Auftragswertes eingehoben.
b. Sämtliche Gegenstände dürfen ohne Zustimmung von BARty-Service nicht weitervermietet oder verliehen werden.
c. Sind Kraftfahrzeuge und/oder Anhänger Vertragsgegenstand, darf der Vertragspartner diese Gegenstände nur benützen, solange er die hierfür erforderliche Lenkerberechtigung besitzt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich mit den Daten des Zulassungsscheins vertraut zu machen (höchstzulässiges Gesamtgewicht, Beladung usw.) und genauestens zu befolgen. Für verwaltungsstrafrechtliche und sonstige behördliche Strafen/Maßnahmen ist der Vertragspartner während der Nutzungsdauer allein verantwortlich und hält der Vertragspartner insoweit BARty-Service vollkommen schad- und klaglos. Im Falle eines Unfalls od. bei Sachbeschädigung hat der Vertragspartner alle ihn nach dem Versicherungsvertrag betreffenden Obliegenheiten genau zu erfüllen und im Übrigen auch BARty-Service unverzüglich davon zu verständigen, um dessen Weisungen hinsichtlich einer allfälligen Reparatur oder Rückholung des Fahrzeuges/Anhängers einzuholen. Ein allfälliger Selbstbehalt in der Kaskoversicherung geht ebenso zu Lasten des Vertragspartners.
d. Der Vertragspartner verpflichtet sich, zeitgerecht alle Vorbereitungshandlungen zu setzen, wodurch die vertraglich vereinbarten Werkleistungen weder behindert noch erschwert werden.
VII. Warenübernahme/Warenrückgabe
Der Vertragspartner hat das Recht, sich vor der Miete von der Funktionstüchtigkeit der Geräte zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, bestätigt er die vollständige Funktionsfähigkeit. Bei der Rücknahme der Mietgegenstände bestätigt BARty-Service zunächst lediglich die Vollständigkeit. BARty-Service behält sich die Prüfung der Geräte auf Schadensfreiheit und Funktionsfähigkeit in angemessener Frist vor. Sollten irgendwelche Mängel festgestellt werden, verpflichtet sich der Vertragspartner, die dadurch entstandenen Kosten für die Reparatur inkl. Materialbeschaffung und einen allfälligen Mietausfall zu ersetzen.
VIII. Versicherung
Die Mietware ist nicht versichert. Das Risiko für Schäden an Mietobjekten, die nicht auf einer üblichen Abnützung beruhen, gehen ausschließlich zu Lasten des Vertragspartners.
IX. Betriebsbestimmungen
a. Die von BARty-Service vermieteten Geräte dürfen nur über einen Fehlerstromschutzschalter und die entsprechenden Leitungsschutzschalter betrieben werden. Sie dürfen nur von fachkundigen Person installiert und bedient werden.
b. Beim Betrieb sind die Bestimmungen des Brandschutzes einzuhalten.
c. Der Vertragspartner hat BARty-Service die Begutachtung der Mietware am Einsatzort jederzeit zu ermöglichen. Stellt BARty-Service fest, dass das Mietobjekt missbräuchlich verwendet wird, ist BARty-Service berechtigt, es sofort in Gewahrsam zu nehmen oder es auf Kosten des Vertragspartners abzuholen.
X. Haftung
a. Der Vertragspartner ist in der Zeit des Vertragsverhältnisses allein für die Benützung und Zustand der Gegenstände verantwortlich. Kommt es zu einer fehlerhaften Handhabung und/oder Schädigung der Gegenstände aus Gründen, die nicht im Bereich BARty-Service liegen, haftet hierfür allein der Vertragspartner. Der Vertragspartner haftet weiters für den Verlust der Gegenstände inklusive Zubehör sowie für jeden Schaden, der durch die Nutzung entsteht.
b. Die Schadenersatzpflicht (insbesondere im Bereich Verleih von Zelten und Verleih von Bühnentechnik) wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Schaden auf einem Umstand beruht, den der Vertragspartner nicht zu verantworten hat (zB Höhere Gewalt; Vandalismus; Eingriffe Dritter etc.). Jede Beschädigung oder jeder Verlust ist BARty-Service sofort anzuzeigen. Zudem hat der Vertragspartner – nach Wahl von BARty-Service – den Preis der Wiederbeschaffung oder der Reparatur zu ersetzen. Die Reparaturkosten sind mit dem Wiederbeschaffungswert begrenzt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens von BARty-Service bleibt davon unberührt.
c. Die Haftung beginnt mit Übergabe und endet mit Rücknahme der Gegenstände durch BARty-Service.
d. Jegliche Haftung seitens BARty-Service bei Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Gegenstände ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von BARty-Service beschränkt.
e. BARty-Service stellt ein geprüftes, jedoch gebrauchtes Equipment zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind durch den Transport Mängel nicht auszuschließen.
f. In den Fällen, in denen BARty-Service (ohne Verschulden oder bei leichter Fahrlässigkeit) an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert wird, ist BARty-Service von der Lieferpflicht ohne Ersatzpflicht befreit.
g. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher behördlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Event.
XI. Rücktritt und Ausfall
a. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Vertragspartner bis 14 Tage vor dem vereinbarten Miettermin pauschal 50 % des Rechnungsbetrages, bis 7 Tage vor dem Miettermin 75 % und später den vollen Rechnungsbetrag zu entrichten.
b. Höhere Gewalt, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug eines Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden, sofern sie direkte oder indirekte Auswirkungen auf geschlossene Verträge haben, BARty-Service von der Erfüllung dieser. BARty-Service ist verpflichtet, den Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis davon zu setzen.
XII. Vertretungsbefugnis
BARty-Service ist berechtigt, sich geeigneter Vertreter oder Gehilfen zu bedienen. Aus administrativen Gründen hat BARty-Service dem Vertragspartner die Tatsache der Vertretung und die Person des Vertreters mitzuteilen. In diesen Fällen entsteht zwischen diesem Dritten und dem Vertragspartner kein Vertragsverhältnis.
Ein Weisungsrecht des Vertragspartners gegenüber BARty-Service besteht mit Ausnahme von sachlichen Weisungen nicht.
XIII. Konkurrenzverbot
Während der Dauer des Vertragsverhältnisses unterliegt BARty-Service keinem Konkurrenzverbot. BARty-Service ist berechtigt, Aufträge für ähnliche geartete Tätigkeiten auch von anderen Vertragspartnern anzunehmen und für diese Auszuführen.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Langzeitmiettabelle |
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1 |
Tage |
Tagesmietpreis x 1 |
2 |
Tage |
Tagesmietpreis x 1,8 |
3 |
Tage |
Tagesmietpreis x 2,5 |
4 |
Tage |
Tagesmietpreis x 3 |
5 |
Tage |
Tagesmietpreis x 3,5 |
6 |
Tage |
Tagesmietpreis x 4 |
7 |
Tage |
Tagesmietpreis x 4,5 |
8 |
Tage |
Tagesmietpreis x 5 |
9 |
Tage |
Tagesmietpreis x 5,4 |
10 |
Tage |
Tagesmietpreis x 5,8 |
11 |
Tage |
Tagesmietpreis x 6,1 |
12 |
Tage |
Tagesmietpreis x 6,4 |
13 |
Tage |
Tagesmietpreis x 6,7 |
14 |
Tage |
Tagesmietpreis x 7 |